mastl hat geschrieben:
da es eine Rückrufaktion ist, musst du nichts beweisen.
einfach hinbringen und bitte tauschen sagen
Hi,
Trotzdem zur Info:
hier handelt es sich um ein "Freiwilliges Reifen-Austauschprogramm" und nicht um eine Rückrufaktion nach dem Produktsicherheitsgesetz.
Die Bedingungen für eine Rückrufaktion nach dem PSG kann sich jeder selber googlen/RISen.
(Nebenbei: Auch freiwillige Aktionen können sich "Rückrufaktion" nennen ... wäre aber sehr ungeschickt von Hersteller und Händler)
Dabei kann Conti die Bedingungen selber definieren. Conti kann die Rechnung verlangen, verlangen, dass man bei einem Vertragspartner den Reifen wechseln lassen muss und für Demontage die und Montage des neuen man sogar selber Zahlen muss.
Selbst wenn "Man muss "bitte, bitte" sagen" im Kleingedruckten steht, gehört das zu den Bedingungen.
Ich kenne das Kleingedruckte nicht.
Ob Conti die Rechnung sehen will, ob Conti den Reifenwechsel zahlt ... k.a.
Extrembeispiel.
Bin mir aber sicher, dass Conti nichts ersetzt, wenn ein Schrottplatzbetreiber seinen Reifenberg nach diesen Typen absucht, und diese Einschickt.
Ganz anders siehts bei dem Thema Gewährleitung aus.
Seit dieser Pressemitteilung könnt ihr innerhalb 6 Monate (Ab Kaufdatum) Ersatz für euren Reifen haben ... das steht euch rechtlich zu.
Innerhalb der nächsten 1,5 Jahre müsst ihr einen Schaden belegen (z.B. Ablösungen o.ä.)
Dafür braucht ihr einen "Beleg" (am besten die Rechnung, oder einen Zeugen des Kaufes)
PS.:
Auf diesen dann von Conti getauschten Reifen ist das Gewährleistungsrecht dann nicht mehr anwendbar.